Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 12. Dezember 2023

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Pro Convert Inhaber Philipp Hecker, Schüchtermannstr. 3d, 44628 Herne (nachfolgend als “ANBIETER” bezeichnet) und dem Leistungsempfänger (nachfolgend als “KUNDE” bezeichnet), insbesondere im Kontext von Verträgen über Fotografie- und Videografie-Leistungen (nachfolgend als “Leistungen” bezeichnet).

1.2. Das Leistungsangebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Gewerbetreibende. Durch den Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich für gewerbliche oder geschäftliche Zwecke (als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl er von entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des KUNDEN Kenntnis hat.

1.4. Die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS ist maßgeblich.

1.5. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus individuellen Absprachen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

1.6. Diese AGB gelten auch für zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies ausschließlich der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Leistungsgegenstand

2.1. Der ANBIETER bietet vielfältige Leistungen im Bereich der Fotografie und Videografie an.

2.2. Die konkreten Leistungen, darunter die Beschaffenheit der Videoproduktion und die Anzahl der erstellten Bilder, ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN.

2.3. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt üblicherweise im Vorfeld, sei es schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation. Ungeachtet dessen liegt das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B., Belichtung, Bildkomposition) beim ANBIETER.

2.4. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt nach Leistungserbringung digital, sofern nicht anders vereinbart.

2.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritte als Hilfspersonen hinzuzuziehen.

2.6. Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu gewähren, die für die Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Falls die Leistungsdurchführung aufgrund eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten seitens des KUNDEN gestört und/oder unmöglich wird, ist jegliche Haftung des ANBIETERS in dieser Hinsicht ausgeschlossen.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder durch Werbeanzeigen stellt keine verbindliche Angebotsabgabe seitens des ANBIETERS dar.

3.2. Der Vertrag zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER kann mündlich (insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz), elektronisch (via E-Mail, Kontaktformular auf der Webseite des ANBIETERS oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich abgeschlossen werden. Im Falle eines fernmündlichen oder elektronischen Vertragsschlusses besteht, sofern nicht anders vereinbart, kein Anspruch des KUNDEN darauf, die Vertragsinhalte erneut schriftlich vom ANBIETER zu erhalten.

3.3. Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN stimmt der KUNDE zu, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen kann.

4. Pflichten von ANBIETER und KUNDE zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

4.1. Nach Vertragsabschluss verpflichtet sich Pro Convert zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und stellt das für die Aufnahmen notwendige Equipment bereit.

4.2. Der KUNDE gewährleistet, dass sämtliche Rechte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, einschließlich Rechten bezüglich Mitwirkender, der Location und/oder sonstiger Dritter, vorhanden sind. Der KUNDE entbindet den ANBIETER von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter.

4.3. Bei einer Absage innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin hat der KUNDE die entstandenen Kosten zu erstatten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung gemäß Punkt 5. Im Falle einer Absage innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin ist der KUNDE verpflichtet, die vollständige vereinbarte Vergütung gemäß Punkt 5 zu entrichten, es sei denn, es wird ein Ersatztermin in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt. Der ANBIETER berücksichtigt jedoch diejenigen Einsparungen oder unterlassenen Erwerbe, die ihm entstehen.

4.4. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die geschuldete Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Farbkorrektur nach dem aktuellen Stand der Technik ein.

5. Vergütung

5.1. Sofern vertraglich keine abweichende Regelung getroffen ist, erfolgt die Vergütung für die Erstellung und Bearbeitung der Bildaufnahmen sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen und etwaig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Pauschalvergütung beinhaltet auch die Übertragung der Rechte gemäß Ziffer 8. durch den ANBIETER an den KUNDEN sowie eine Korrekturschleife bezüglich der Nachbearbeitung von Bildern. Weitere Änderungen unterliegen den kostenpflichtigen Bestimmungen gemäß der Preisliste.

5.2. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Spesen, Verpflegung oder zusätzlich gewünschte Requisiten, fallen dem KUNDEN, sofern nicht anders im Einzelfall vereinbart, zusätzlich an und sind nicht in der Pauschalvergütung gemäß Ziffer 5.1 enthalten.

5.3. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt auch dann bestehen, wenn die Leistung aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall sind dem ANBIETER jedoch diejenigen Einsparungen oder entgangenen Erwerbe anzurechnen.

5.4. Alle Zahlungen, die der KUNDE zu leisten hat, sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten und werden mit Unterzeichnung des Vertrags fällig. Die Zahlungen sind auf das vom ANBIETER angegebene Bankkonto zu überweisen, nachdem eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Abweichende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

5.5. Der KUNDE kann sein Aufrechnungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht nur im Falle rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen ausüben bzw. geltend machen.

6. Abnahme

6.1. Soweit die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten die folgenden Regelungen in Bezug auf die Abnahme.

6.2. Der ANBIETER ist berechtigt, vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme zu verlangen.

6.3. Die (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

7. Haftung auf Schadensersatz

7.1. Der ANBIETER haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig vom Rechtsgrund, nur gemäß den folgenden Regelungen:

7.2. Der ANBIETER haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und die das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen. Ebenso haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sowie für Schäden aufgrund der Nichterfüllung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

7.3. Die Haftung des ANBIETERS ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt, sofern es sich um leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8. Datenschutz, Geheimhaltung

8.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen und europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung der Bild-Aufnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jegliche Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

8.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordene, nicht offenkundige oder allgemein zugängliche Informationen oder Unterlagen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

8.3. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, Daten über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der Bilder zu speichern.

9. Rechteübertragung, Urhebernennung

9.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.

9.2. Der ANBIETER überträgt dem KUNDEN alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch unbekannter Nutzungsrechte. Der KUNDE darf die übertragenen Rechte ab dem Zeitpunkt der Übertragung einfach, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt nutzen. Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterübertragung der Rechte ohne vorherige schriftliche Einwilligung des ANBIETERS ist untersagt.

9.3. Bei Veränderungen der Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder Korrekturschleifen erfolgt die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und deren Zurverfügungstellung. Unbearbeitetes Bildmaterial fällt nicht unter die Rechteübertragung.

9.4. Die Rechteübertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE sämtliche Vergütungspflichten gegenüber dem ANBIETER erfüllt.

9.5. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der Aufnahmen zu Werbezwecken, insbesondere auf der Website des ANBIETERS (“Testimonial-Nutzung”).

9.6. Bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien (online und Print, ausgenommen eine Veröffentlichung auf Amazon) verpflichtet sich der KUNDE, den ANBIETER angemessen als Urheber zu kennzeichnen, unter Nennung von “Pro Convert” und der Homepage, sofern keine anderslautende Vereinbarung im Einzelfall gilt.

10. Verzug

10.1. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen auszusetzen.

10.2. Verzögert sich der KUNDE im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER, ist dieser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER kann die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wäre, als Schadensersatz geltend machen. Dabei wird dem ANBIETER jedoch das angerechnet, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

11. Zahlungsbedingungen

11.1. Die Bezahlung kann per Rechnung oder Vorkasse erfolgen.

11.2. Bei Auswahl der Lastschrift als Zahlungsmethode verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Vorlage für die (SEPA)-Einzugsermächtigung kann hier heruntergeladen werden.

12. Widerrufsrecht

Da der ANBIETER ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB Verträge abschließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

13. Referenznennung

Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN in verschiedenen Medien als Referenz zu nennen. Dies schließt auch die Verwendung und Erwähnung möglicherweise geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos ein. Eine Verpflichtung zur Nennung seitens des ANBIETERS besteht jedoch nicht.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Herne.

14.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

14.3. Von ANBIETER und KUNDE schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zur Vereinbarung gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung, sofern sie bedarfsgemäß festgelegt werden.

14.4. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN unzumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand vom 12. Dezember 2023